Neues aus Nahortson - Teil II
Da war mal was: eine Reifenpanne
Heute dann ein Schreiben einer GVV-Kommunalversicherung VVaG. Mußte erstmal googlen, was das ist *lol* Diese Versicherung weigert sich erwartungsgemäß, meinen Reifen zu erstatten. Man begründet das auf 1 1/2 Seiten auch toll - nur leider schlicht falsch im Sinne von Unpassend.
Na gut, schalten wir einen Gang höher. Mein Schreiben an den Herrn Bürgermeister, das er morgen früh in der Post hat:
An den Bürgermeister
der Stadt Nahortson
o. V. i. A.
07.07.2006
Betrifft: Schadenersatz / Kostenübernahme
Bezug: Mein Schreiben vom 20.06.2006 und
Schreiben der GVV-Kommunalversicherung VVaG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 20.06.2006 habe ich mir beim Ausparken an einem Randstein einen fast neuen Reifen ruiniert. Diesen Schaden habe ich mit Schreiben vom selben Tag dokumentiert und angezeigt und um Regulierung gebeten, wie um Behebung des Schadens am Randstein.
Schon am 21.06.2006 versuchte mich eine Mitarbeiterin Ihrer Verwaltung telefonisch zu erreichen, was ihr am Morgen des 22.06.2006 gelang. Im Laufe des Telefonats bat sie mich, die Rechnung einzureichen und meine Kontonummer anzugeben. Der Fall würde hausintern geprüft und dann ggf. zur Regulierung an Ihre Versicherung übergeben.
Heute nun habe ich ein Schreiben der GGV-Kommunalversicherung VVaG erhalten, in dem eine Erstattung ausgeschlossen wird.
Das ist das gute Recht einer Versicherung, die auch in der Rechtsform eines Vereins auf Gegenseitigkeit wohl immer die Kostenminimierung und die Gewinnmaximierung verfolgen dürfte.
Allerdings kann das nicht mein Problem sein.
Ich möchte an dieser Stelle nicht die Mühe aufwenden, die teilweise eigenartigen Argumentationen zu widerlegen. Das ist schlicht nicht meine Aufgabe.
Meine Ansprüche richten sich gegen Sie als Stadtverwaltung und ich erwarte von Ihnen einen Verwaltungsakt als Reaktion. Diesen habe ich meiner Meinung nach erhalten, da mir das Telefonat mit Frau Sachbearbeiterin suggerierte, dass bei Übergabe an die Versicherung davon ausgegangen werden kann, dass die Stadt Voerde den Schaden reguliert. Dieser Anruf erfüllte alle Punkte an denen ich einen Verwaltungsakt erkennen kann – sofern ich in meiner erfolgreichen Vorbereitungszeit zum Beamten des Landes NRW nicht einer Fehlinformation aufgesessen bin.
Anders formuliert: Sollte Ihre Versicherung das anders sehen ist das ihr gutes Recht. Aber: Wenn ich einen Schaden anrichte und haftbar bin und meine Versicherung das nicht übernimmt, was passiert dann? Richtig, ich muss aus eigener Tasche zahlen.
So sehe ich das auch in diesem Fall: Wenn Ihre Versicherung nicht zahlen möchte – und welche möchte das schon – ist das Ihr Problem. Nicht meines.
Daher darf ich Sie höflich bitten entweder die Rechnung für den Reifen baldmöglichst auf die angegeben Kontoverbindung zu erstatten oder mir einen vom Telefonat abweichenden, widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass bei dem Telefonat 2 Kollegen anwesend waren und – nicht ohne Verwunderung – vom Inhalt Kenntnis erlangt haben. Allgemein herrschte überraschte Freude über die schnelle und vor allem positive Rückmeldung durch Ihre Behörde.
Mich nun mit einem Versicherungsschreiben „abspeisen“ zu wollen ist ein sehr unschöner Zug einem Steuerzahler und Wähler gegenüber. Daher möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie ein politischer Beamter sind, der gewählt wurde. Eine schnelle Regulierung wäre also auch in Ihrem Interesse um zum Beispiel im Falle eines Widerspruchsverfahrens oder gar der Beschreitung des Klageweges auch einen Image-Schaden von Ihnen und der CDU abzuwenden.
Sollten Sie nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend Montag den 10.07.2006, angemessen reagieren, werde ich diesen Vorgang nach aktuellem Stand direkt einem Rechtsanwalt übergeben, mit der Bitte, ggf. auch öffentlichkeitswirksam, gegen das in meinen Augen seltsame Gebaren vorzugehen und den Betrag einzuklagen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine schnelle Beilegung dieser in Ihren Augen sicherlich unbedeutenden Kleinigkeit.
Bevor ich nun schließe, möchte ich kurz darauf eingehen, dass der Schaden am Randstein bisher weder repariert wurde, noch gekennzeichnet. Böse Stimmen könnten jetzt vermuten, dass Sie trotz meiner Information über die Gefahrenstelle weitere Schäden an Material und ggf. Gesundheitsgefahren billigend in Kauf nehmen, bzw. eine Gefährdung durch Unterlassen fördern. Ich bitte Sie, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Dafür bezahlen wir alle in Voerde Steuern. Sollte dies nicht in angemessener Zeit passieren, sehe ich mich gezwungen, über die Presse und Automobilclubs auf den Missstand aufmerksam zu machen um weitere Schäden zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
unkreativ
Heute dann ein Schreiben einer GVV-Kommunalversicherung VVaG. Mußte erstmal googlen, was das ist *lol* Diese Versicherung weigert sich erwartungsgemäß, meinen Reifen zu erstatten. Man begründet das auf 1 1/2 Seiten auch toll - nur leider schlicht falsch im Sinne von Unpassend.
Na gut, schalten wir einen Gang höher. Mein Schreiben an den Herrn Bürgermeister, das er morgen früh in der Post hat:
An den Bürgermeister
der Stadt Nahortson
o. V. i. A.
07.07.2006
Betrifft: Schadenersatz / Kostenübernahme
Bezug: Mein Schreiben vom 20.06.2006 und
Schreiben der GVV-Kommunalversicherung VVaG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 20.06.2006 habe ich mir beim Ausparken an einem Randstein einen fast neuen Reifen ruiniert. Diesen Schaden habe ich mit Schreiben vom selben Tag dokumentiert und angezeigt und um Regulierung gebeten, wie um Behebung des Schadens am Randstein.
Schon am 21.06.2006 versuchte mich eine Mitarbeiterin Ihrer Verwaltung telefonisch zu erreichen, was ihr am Morgen des 22.06.2006 gelang. Im Laufe des Telefonats bat sie mich, die Rechnung einzureichen und meine Kontonummer anzugeben. Der Fall würde hausintern geprüft und dann ggf. zur Regulierung an Ihre Versicherung übergeben.
Heute nun habe ich ein Schreiben der GGV-Kommunalversicherung VVaG erhalten, in dem eine Erstattung ausgeschlossen wird.
Das ist das gute Recht einer Versicherung, die auch in der Rechtsform eines Vereins auf Gegenseitigkeit wohl immer die Kostenminimierung und die Gewinnmaximierung verfolgen dürfte.
Allerdings kann das nicht mein Problem sein.
Ich möchte an dieser Stelle nicht die Mühe aufwenden, die teilweise eigenartigen Argumentationen zu widerlegen. Das ist schlicht nicht meine Aufgabe.
Meine Ansprüche richten sich gegen Sie als Stadtverwaltung und ich erwarte von Ihnen einen Verwaltungsakt als Reaktion. Diesen habe ich meiner Meinung nach erhalten, da mir das Telefonat mit Frau Sachbearbeiterin suggerierte, dass bei Übergabe an die Versicherung davon ausgegangen werden kann, dass die Stadt Voerde den Schaden reguliert. Dieser Anruf erfüllte alle Punkte an denen ich einen Verwaltungsakt erkennen kann – sofern ich in meiner erfolgreichen Vorbereitungszeit zum Beamten des Landes NRW nicht einer Fehlinformation aufgesessen bin.
Anders formuliert: Sollte Ihre Versicherung das anders sehen ist das ihr gutes Recht. Aber: Wenn ich einen Schaden anrichte und haftbar bin und meine Versicherung das nicht übernimmt, was passiert dann? Richtig, ich muss aus eigener Tasche zahlen.
So sehe ich das auch in diesem Fall: Wenn Ihre Versicherung nicht zahlen möchte – und welche möchte das schon – ist das Ihr Problem. Nicht meines.
Daher darf ich Sie höflich bitten entweder die Rechnung für den Reifen baldmöglichst auf die angegeben Kontoverbindung zu erstatten oder mir einen vom Telefonat abweichenden, widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass bei dem Telefonat 2 Kollegen anwesend waren und – nicht ohne Verwunderung – vom Inhalt Kenntnis erlangt haben. Allgemein herrschte überraschte Freude über die schnelle und vor allem positive Rückmeldung durch Ihre Behörde.
Mich nun mit einem Versicherungsschreiben „abspeisen“ zu wollen ist ein sehr unschöner Zug einem Steuerzahler und Wähler gegenüber. Daher möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie ein politischer Beamter sind, der gewählt wurde. Eine schnelle Regulierung wäre also auch in Ihrem Interesse um zum Beispiel im Falle eines Widerspruchsverfahrens oder gar der Beschreitung des Klageweges auch einen Image-Schaden von Ihnen und der CDU abzuwenden.
Sollten Sie nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend Montag den 10.07.2006, angemessen reagieren, werde ich diesen Vorgang nach aktuellem Stand direkt einem Rechtsanwalt übergeben, mit der Bitte, ggf. auch öffentlichkeitswirksam, gegen das in meinen Augen seltsame Gebaren vorzugehen und den Betrag einzuklagen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine schnelle Beilegung dieser in Ihren Augen sicherlich unbedeutenden Kleinigkeit.
Bevor ich nun schließe, möchte ich kurz darauf eingehen, dass der Schaden am Randstein bisher weder repariert wurde, noch gekennzeichnet. Böse Stimmen könnten jetzt vermuten, dass Sie trotz meiner Information über die Gefahrenstelle weitere Schäden an Material und ggf. Gesundheitsgefahren billigend in Kauf nehmen, bzw. eine Gefährdung durch Unterlassen fördern. Ich bitte Sie, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Dafür bezahlen wir alle in Voerde Steuern. Sollte dies nicht in angemessener Zeit passieren, sehe ich mich gezwungen, über die Presse und Automobilclubs auf den Missstand aufmerksam zu machen um weitere Schäden zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
unkreativ
unkreativ.net - 6. Jul, 20:25

