Freitag, 10. November 2006

Antwort des Media-Markts

Wie angekündigt und jetzt mit Erlaubnis des Bereiches "Unternehmenskommunikation" die Antwort des Media-Marktes, nachdem ich über das Kontaktformular der Website eine Nachricht hinterlassen habe, in der ich meinen Unmut über die aktuelle "Abmahnwelle" zum Ausdruck gebracht habe. Auf Wunsch des Unternehmens wurde der Name der schreibenden Mitarbeiterin entfernt.

Aus meiner Ursprungsmail an den MM:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich halte seit jeher nicht viel von der Politik des Stärkeren, vielmehr bevorzuge ich es, mir als Kunde selber ein Bild machen zu können, bei wem ich was einkaufe.

Im Fall von Elektroartikeln bevorzuge ich eine gemischte Welt: Kleine serviceorientierte Läden, wenn ich Beratung brauche, Märkte wir Ihren, wenn ich schnell und zielstrebig beschaffen muss.

Im Rahmen einer Aktion scheinen Sie allerdings bestrebt zu sein, mir die Möglichkeit des Vergleiches nehmen zu wollen, in dem Ihr Jurist massivst gegen unliebsame Konkurenz vorgeht. In teils... interessanten Fällen

Quelle u.a.
[FAZ-Link]


[...]


Die Antwort, 2 Tage später:
Sehr geehrter Herr Meiners,

haben Sie besten Dank für Ihre E-Mail und die Offenheit Ihrer darin geäußerten Kritik, auf die wir nachfolgend gerne eingehen.

Das rechtliche Vorgehen einzelner unserer Märkte gegen Onlineshops, die gegen geltendes Recht verstoßen, entspringt zunächst unserem Interesse nach Wettbewerbsgleichheit. Es geschieht zugleich aber "auch im Interesse der Verbraucher", wie das Landgericht München I (Az: 17HK O 12520/06) jüngst festgestellt hat. In der Urteilsbegründung heißt es dazu:

"Da die Antragsstellerin [Media Markt], wie von ihr unbestritten dargelegt, Branchenführer ist und sich auch über ihre Niedrigpreise am Markt positioniert, ist es nur nachvollziehbar, wenn sie gegen Versandhändler vorgeht, die unter möglicherweise irreführenden Angaben mit niedrigen Preisen werben. Die Anzahl der Abmahnungen und nachfolgenden Gerichtsverfahren zeigt zunächst nur, dass in einer Vielzahl von Fällen auch gegen das Irreführungsgebot verstoßen wurde."

Und weiter:

"Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass möglicherweise Wettbewerber ihre niedrigen Verkaufspreise dadurch erzielen, dass sie einen Teil der Preise in den Versandkosten 'verstecken'. Dies führt in den Preissuchmaschinen auch dazu, dass sie an besserer Position zum Nachteil der Anbieter gelistet werden, die nicht versuchen, über die Versandkosten einen Teil des Preises hereinzuholen."

Und schließlich:

"Auch die Tatsache, dass beim Landgericht München I in fast allen Fällen die beantragten einstweiligen Verfügungen erlassen wurden, zeigt, dass die Antragsstellerin [Media Markt] zurecht gegen den jeweiligen Anbieter vorgegangen ist."

Den vollen Wortlaut des Urteils schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Nicht anders als der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. als höchste Selbstorganisation des deutschen Handels, die
Verbraucherschutzorganisationen und zahlreiche unserer Mitbewerber gehen demnach auch unsere Märkte in klar definierten Fällen gegen Shop-Betreiber vor, die gegen geltendes Recht - insbesondere das Wettbewerbsrecht und die Preisangabeverordnung - verstoßen, ihre Kunden täuschen und sich
unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln.

Darüber hinaus ist der Artikel "Die größte Sauerei des Jahres" in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 05.11.2006 und sind die ihm in vielen Onlineportalen und Zeitungen folgenden Berichte mit einer Vielzahl von Fehlern versehen. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Zwar gibt es in der Tat 19 Verfahren des Media Marktes Mannheim gegen den örtlichen Mitbewerber Manfred Schnabel. Diese sind allerdings sämtliche eine Reaktion auf 28 Verfahren, die Herr Schnabel gegen Media Markt angestrengt hat. Herrn Schnabel belasten also in erster Linie die Kosten der von ihm höchstselbst angestrengten und verlorenen Verfahren.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Ihnen unseren Standpunkt zu verdeutlichen. Unsere Märkte haben kein Interesse daran, ihre Energie durch Rechtstreitigkeiten zu verschwenden. Ordentliches Kaufmannsgebaren und das Einhalten von Recht und Gesetz müssen jedoch - unabhängig von der Größe des Unternehmens - für alle Marktteilnehmer gelten. Wir sind davon überzeugt,
dass dies - notfalls auch gerichtlich - einzufordern nicht nur im wirtschaftlichen Interesse von Media Markt, sondern auch im Interesse der Verbraucher liegt.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXX

Media Markt


Ich möchte bitten, keine unsachlichen Kommentare abzugeben, würde mich freuen wenn aber gleichwohl Eure Meinung zum Ausdruck kommt. Eine Klärung der Frage, ob das Verhalten des MM zwar rechtens ist aber auch moralisch vertretbar, werden wir hier wohl nicht erreichen können.

Meinen eigenen Standpunkt, der sich in erster Linie auf ein moralisches Hinterfragen bezieht, habe ich schon deutlich gemacht. Auch an den Mediamarkt würde ich daher die Frage richten wollen, warum eigentlich immer gleich eine kostenbewährte Unterlassungserklärung verlangt werden muss, an der zudem ein Anwalt nicht unerheblich verdient. Und warum man in so vielen Fällen (und ich spreche ausdrücklich nicht nur vom MM, sondern insgesamt von der Abmahnbereitschaft in Deutschland) nicht den Weg geht, zunächst per eMail, Fax, Anruf oder Brief auf den vermeintlichen Rechtsverstoß hinzuweisen.

Da der Media-Markt mich um den URL mit der Veröffentlichung gebeten hat, habe ich nochmal eine eMail geschrieben, die ich auch Euch noch schnell zeigen wollte. Kommentare, sofern sachlich, natürlich gern gesehen:

Sehr geehrter Herr XXX,

danke für die Erlaubnis. Sollten Sie bedenken bezüglich der Veröffentlichung unter
http://unkreativ.twoday.net/stories/2917016/
haben, teilen Sie mir diese bitte mit.

Aus dem obigen Link können Sie ersehen, dass die Adresse meines Weblogs
http://unkreativ.twoday.net
ist. Ich selbst habe ungefähr 200 - 250 Leser am Tag, darunter allerdings auch Vertreter reichweitenstarker Blogs, die sich sicherlich auch mit dem Thema auseinandersetzen und vielleicht auch darüber berichten.

[...]

Allerdings bin ich mir sicher, dass das überwiegend negative Wahrnehmen der "Kampagne" bereits bei Ihnen aufgefallen ist.

Sicherlich zum Teil ein Ergebnis der recht einseitigen Presse, die wiederum das Ergebnis einer Entwicklung ist, in der das Hilfsmittel der Abmahnung immer mehr zu einem Medium wird, unliebsame Stimmen zu unterdrücken und bestimmte Anwälte sehr gut verdienen zu lassen. Da kommt dann natürlich auch die Selbstdarstellung des von Ihnen beauftragten Juristen vervielfältigend hinzu. Durch seine "Aura" sorgt Herr S. bei vielen - und mit Sicherheit auch bei mir - für eine spontane negative Grundeinstellung, die schwer zu beseitigen ist. Und - so unglücklich das auch ist - die Werbung unter dem Titel "die größte Sauerei des Jahres" bietet natürlich auch einen entsprechenden Multiplikator.

Ich würde mich freuen, wenn Seitens der Unternehmen (so auch ihrem) daher nicht mit weiteren Abmahnungen gefeuert wird, sondern öffentlich Stellung bezogen wird, so wie jetzt in meinem Blog. In meinen Augen ist nur eine offene Kommunikation geeignet, das möglicherweise ungünstige Licht zu beseitigen, in das Ihr Unternehmen zu gleiten droht.

Und wenn vielleicht irgendwann wieder ein Zustand herrscht, in dem man erst versucht, normal und ohne Anwalt und entsprechende Kosten, miteinander zu reden. Und darauf sollten wir alle unsere Energie verwenden und eben nicht, wie von Ihrem Unternehmen angegeben, auf vielleicht vermeidbare Rechtstreitigkeiten.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Kooperation
und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Stefan Meiners

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