"Zensur" bei Hosteurope? Die Antwort!
Vor einigen Tagen habe ich nach einem Heise-Artikel den Provider HostEurope mal angeschrieben und gebeten, mir den Sachverhalt mal zu erläutern.
Nicht zuletzt, weil es mich richtig entsetzt hätte, würde ein Unternehmen auf eine schlichte Drohung mit Sperre einer Website reagierien.
Inzwischen habe ich eine Antwort von HE:
Sehr geehrter Herr Meiners,
Sie hatten gebeten, dass wir zum Artikel
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85679
Stellung nehmen.
Die Host Europe GmbH "klemmt" keineswegs bei einer bloßen Androhung rechtlicher Schritte Kunden ab. Vielmehr hat unser Unternehmen speziell auch im konkreten Fall alle möglichen Schritte unternommen, um eine Abschaltung zu vermeiden.
Obwohl Host Europe durch die GEMA erstmals am 04.01.2007 aufgefordert wurde, die betreffenden Webseiten abzuschalten und am 31.01.2007 eine erste einstweilige Verfügung gegen den Dienstbetreiber übermittelt wurde, kam die Host Europe den wiederholten Aufforderungen der GEMA zur Abschaltung des
Dienstes jeweils nicht nach, sondern stellte ihre Leistungen den Dienstanbietern weiter bereit, nachdem diese den Dienst abgeändert hatten.
Allerdings sah sich Host Europe nachdem die GEMA am 20.02.2007 gegen den Dienst auch in der konkreten abgeänderten Form eine weitere einstweilige Verfügung erlangt und diese sofort zur Kenntnis gebracht hatte, letztendlich gezwungen nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit in Absprache (!) mit den Anwälten des Dienstbetreibers den Dienst vorläufig abzuschalten, da eine Anpassung des Dienstes an die Vorgaben der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln nicht erfolgte.
Dies war notwendig, da die Host Europe GmbH nach Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Dienstes in seiner konkreten Form nicht mehr gemäß § 11TDG privilegiert war und damit von der GEMA unmittelbar als so genannter Störer in Anspruch genommen werden konnte.
_______________________________________
TDG § 11 Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
_________________________________________
Dabei ist zu betonen, dass die Host Europe GmbH ständig mit den Anwälten des Kunden in Kontakt stand und alle Schritte jeweils in Absprache mit den Anwälten des Kunden vorgenommen hat.
Der von Ihnen zitierte Artikel hat uns daher ebenfalls verwundert.
Wir hoffen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen Ihnen für etwaige Rückfragen zur Verfügung
Name bekannt,
Clearing,
Kundenservice Webhosting
- Privat- und Geschäftskunden -
Nicht zuletzt, weil es mich richtig entsetzt hätte, würde ein Unternehmen auf eine schlichte Drohung mit Sperre einer Website reagierien.
Inzwischen habe ich eine Antwort von HE:
Sehr geehrter Herr Meiners,
Sie hatten gebeten, dass wir zum Artikel
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85679
Stellung nehmen.
Die Host Europe GmbH "klemmt" keineswegs bei einer bloßen Androhung rechtlicher Schritte Kunden ab. Vielmehr hat unser Unternehmen speziell auch im konkreten Fall alle möglichen Schritte unternommen, um eine Abschaltung zu vermeiden.
Obwohl Host Europe durch die GEMA erstmals am 04.01.2007 aufgefordert wurde, die betreffenden Webseiten abzuschalten und am 31.01.2007 eine erste einstweilige Verfügung gegen den Dienstbetreiber übermittelt wurde, kam die Host Europe den wiederholten Aufforderungen der GEMA zur Abschaltung des
Dienstes jeweils nicht nach, sondern stellte ihre Leistungen den Dienstanbietern weiter bereit, nachdem diese den Dienst abgeändert hatten.
Allerdings sah sich Host Europe nachdem die GEMA am 20.02.2007 gegen den Dienst auch in der konkreten abgeänderten Form eine weitere einstweilige Verfügung erlangt und diese sofort zur Kenntnis gebracht hatte, letztendlich gezwungen nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit in Absprache (!) mit den Anwälten des Dienstbetreibers den Dienst vorläufig abzuschalten, da eine Anpassung des Dienstes an die Vorgaben der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln nicht erfolgte.
Dies war notwendig, da die Host Europe GmbH nach Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Dienstes in seiner konkreten Form nicht mehr gemäß § 11TDG privilegiert war und damit von der GEMA unmittelbar als so genannter Störer in Anspruch genommen werden konnte.
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TDG § 11 Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
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Dabei ist zu betonen, dass die Host Europe GmbH ständig mit den Anwälten des Kunden in Kontakt stand und alle Schritte jeweils in Absprache mit den Anwälten des Kunden vorgenommen hat.
Der von Ihnen zitierte Artikel hat uns daher ebenfalls verwundert.
Wir hoffen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen Ihnen für etwaige Rückfragen zur Verfügung
Name bekannt,
Clearing,
Kundenservice Webhosting
- Privat- und Geschäftskunden -
unkreativ.net - 28. Feb, 18:02 - abgelegt unter: Wirtschafts-Wahn

