wie man heute Bücher kauft... II
Meine Beschwerde über die Preisunterschiede im Laden und im Internetshop eines größeren Buchhandels blieb nicht ohne Folgen.
Heute rief mich eine Dame der Geschäftsführung und erklärte mir, wie es zu dem Problem kam:
Weniger erfreut bin ich, dass ich als Kunde offensichtlich bei jedme Einkauf in Zukunft erst den On-Line-Preis checken muss. Wer zu viel zahlt ist selber schuld, sagt man. Aber warum haben denn die Artikel im Netz nicht den selben Preis wie im Laden?
Es wäre unfair zu sagen, im Laden sei immer alles teurer für die, die bereit sind es zu bezahlen, da meine Gesprächspartnerin mir auch erzählte, dass durchaus mal Artikel im Laden billiger als im Netz sind.
Bleibt mir als Kunden also nur, in Zukunft immer mein Notebook und meine UMTS-Karte mit zunehmen? Muss ich wirklich bei jedem Kauf jetzt überlegen, ob der Artikel der Buchpreisbindung unterliegt und wenn ja, muss ich dann rausfinden, ob ich billiger im Laden oder im Netz kaufe und wenn im Netz, ob ich dann bei Nachfrage und als Einzelfallregelung auch im Laden den Preis bekomme?
Wobei - und das ist ja der Geck: Der Internetshop liefert standardmäßig nicht nach Hause... sondern in die Buchhandlung.
Nunja, meinem Anliegen wurde abgeholfen und vielleicht nimmt man ja das mal zum Anlaß, die eigenen Prozesse kritisch zu betrachten. Für ein angemessenes Beraterhonorar helfe ich natürlich gerne dabei :-)
Heute rief mich eine Dame der Geschäftsführung und erklärte mir, wie es zu dem Problem kam:
- Der Internetshop wird von einem externen Dienstleister betrieben, der bei Artikeln, die NICHT der Buchpreisbindung unterliegen, auch schonmal Dumpingpreise bietet. Das Wort Dumpingpreise kam dabei tatsächlich mehrfach von meiner Gesprächspartnerin und tatsächlich ist der monierte Artikel ja unschlagbar günstig.
- Es gibt die inoffizielle Anweisung, die aber nicht immer zu allen Mitarbeitern durchdringt, fragenden Kunden den günstigern Preis in Rücksprache mit der Service-Zentrale in Aachen zu bieten. So will man auch bei dem neuen Harry Potter vorgehen, der im englischen Original keiner Preisbindung unterliegt. Gibt's den im Netz billiger, zieht man im Laden auf NACHFRAGE und im Einzelfall nach.
- Ich bekomme im Laden mein Hörbuch KURZFRISTIG und einen netten Gutschein wegen des Ärger...
Weniger erfreut bin ich, dass ich als Kunde offensichtlich bei jedme Einkauf in Zukunft erst den On-Line-Preis checken muss. Wer zu viel zahlt ist selber schuld, sagt man. Aber warum haben denn die Artikel im Netz nicht den selben Preis wie im Laden?
Es wäre unfair zu sagen, im Laden sei immer alles teurer für die, die bereit sind es zu bezahlen, da meine Gesprächspartnerin mir auch erzählte, dass durchaus mal Artikel im Laden billiger als im Netz sind.
Bleibt mir als Kunden also nur, in Zukunft immer mein Notebook und meine UMTS-Karte mit zunehmen? Muss ich wirklich bei jedem Kauf jetzt überlegen, ob der Artikel der Buchpreisbindung unterliegt und wenn ja, muss ich dann rausfinden, ob ich billiger im Laden oder im Netz kaufe und wenn im Netz, ob ich dann bei Nachfrage und als Einzelfallregelung auch im Laden den Preis bekomme?
Wobei - und das ist ja der Geck: Der Internetshop liefert standardmäßig nicht nach Hause... sondern in die Buchhandlung.
Nunja, meinem Anliegen wurde abgeholfen und vielleicht nimmt man ja das mal zum Anlaß, die eigenen Prozesse kritisch zu betrachten. Für ein angemessenes Beraterhonorar helfe ich natürlich gerne dabei :-)
unkreativ.net - 11. Jul, 11:30

