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Freitag, 22. Februar 2008

Bürgerfunk de facto abgeschafft

Nehmen wir mal an, es passiert in der Umgebung irgendwas ganz spannendes. Was aktuelles. Und zufälligerweise kann man O-Töne aufnehmen, weil man sowieso grad auf dem Weg zum Radio war. Oder weil man generell mit dem MD-Recorder durch die Gegend läuft. Solche Leute gibts ja. Prima, der Radiomensch freut sich: Aktualität ist das A und O einer Radiosendung. Schnell ins Studio, Töne schneiden, Bericht erstellen und dann sofort auf Sendung gehen...
Moment, wird da der Betreiber der Radiowerkstatt des Bürgerfunks sagen, das geht aber nicht. So einfach mal eine aktuelle Sendung machen, so spontan, nee, nee, nee, hier: Die Landesregierung möchte, dass jetzt vorab Sendungen angemeldet werden. Und lokalen Bezug soll das Ganze auch noch haben. Und überhaupt, die Förderung des Bürgerfunks ist auch nicht mehr so problemlos wie vormals. Neee, du, Aktualität ist ja gut und schön, aber doch nicht wenn die Politiker meinen, den Bürgerfunk noch besser, noch neuer und noch schöner machen zu müssen.
Dafür gibts seit eh und je das Landesmediengesetz. Das jetzt in einer Neuauflage vorliegt und an das müssen sich die Bürgerfunker - und dazu gehört in weitestem Sinne auch das Campusradio der Wahl, auch Bürgermedium in dem Sinne - halten. Rechtliche Grundlagen haben natürlich ihren Sinn. Manchmal ist der aber schwer zu erkennen. Geändert wurde das Gesetz im Juni letzten Jahres, greift aber erst jetzt so richtig.
Besonderes Augenmerk legt das Gesetz auf Schüler und Schülerinnen, die Medienkompetenz in diesem Fach erlangen sollen: Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dient dazu, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen. So Paragraph 72. Ein hehres Ziel: Gesellschaftliche Meinungsbildung. Das ist natürlich nicht unwichtig. Zumal es lobenswert ist, dass Schüler und Schülerinnen so ausdrücklich bedacht werden. Fragt sich natürlich ob Sendungen, die in folgendem Zeitrahmen laufen auch von Schüler und Schülerinnen gehört werden: Der Bürgerfunk soll landesweit einheitlich im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 21 Uhr und 22 Uhr verbreitet werden.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden.
Vorher war der Sendeplatz ab 20:00 Uhr vorgesehen. Die lokalen Hörfunksender - sprich: Radio NRW, das zur WAZ-Gruppe gehört - freuen sich natürlich, denn der Bürgerfunk um 20:00 Uhr war denen schon länger ein Dorn im Auge. Somit kann man den ungeliebten Bürgerfunk nach hinten verlagern und muss kein schlechtes Gewissen haben - denn die Beiträge oder die Sendungen selber werden halt ja noch gehört. Wenn das weniger Zuhörer werden, nun, dafür kann man ja nichts, will die Politik so. Nicht, dass ein Sendeplatz ab 20:00 nun wirklich die beste Lösung aller Zeiten wäre, die meisten Leute schalten beim Bürgerfunk sowieso ab was teilweise wirklich an der Qualität der Sendungen liegt, teilweise aber auch daran, dass dort Themen aufgegriffen werden die halt nicht unbedingt für jeden relevant sind. Aber hey, mehr Werbung für die Zielgruppe ab 20:00 Uhr? Eine verlängerte Drive-Time? Aber immer doch und her damit...
Nun ist eine Sendezeitverschiebung schon schlimm genug, aber der eigentliche Hammer kommt ja erst noch. Denn der lokale Bezug soll ausdrücklich laut Gesetz gefördert werden: Die Programmbeiträge nach § 72 Abs. 4 müssen von den Gruppen selbst hergestellt und eigenständig gestaltet werden und ausschließlich für die Ausstrahlung im Verbreitungsgebiet oder in einem Teil hiervon bestimmt sein. Die redaktionellen Inhalte der Programmbeiträge müssen einen lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet
haben und sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu gestalten.

Was bedeutet: Reine Musiksendungen - nicht mehr möglich. Es sei denn man lebt in einer sehr musikalischen Stadt und hat für jede Sendung die Ein oder Andere Nachwuchsband zur Hand über die man berichtet. Oder man hat gerade ein lokales Festival vor Ort, bei dem Bands auftreten. Beide Möglichkeiten kommen nun vermutlich in Kleinstädten bestimmt dauernd vor.
Es fallen auch reine Rezensionsmagazine weg - es sei denn man hat Bücher aus der Stadt, lokale Verlage, lokale Autoren zur Hand. Denn wenn man den neuesten - sagen wir - Harry Potter für seine Sendung bespricht dürfte der lokale Bezug wohl kaum gegeben sein. Ebenso wenn man Filme oder DVDs oder anderes vorstellt.
Und Phantastik fällt auch hintenrunter - da bleibt nur die Möglichkeit der Sondersendung, falls jemand genug Material zusammenhat, für das lokaler Bezug gegeben ist.
So weit, so schlecht. Dass der Bürgerfunk gefördert werden sollte, denn so betont das Gesetz es ja, das ist alles ehrenamtliche Arbeit, die da vonstatten geht, sollte klar sein. Technik kostet. Man rate mal, was jetzt besonders gefördert wird? Medienkompetenz? Schulen? Richtig, genau das wird speziell gefördert. Die Landesmedienanstalt kann zwar auch andere Zuschüsse gewähren, aber Paragraph 82, der die Förderung betrifft formuliert das dann so:
(1) Die LfM kann im Rahmen ihres Haushalts Zuschüsse gewähren

1. zur Förderung des Bürgerfunks nach § 72 Abs. 4

2. für Arbeitsgemeinschaften nach § 76,

3. für Bürgermedien nach diesem Abschnitt.

(2) Die LfM fördert Maßnahmen und Projekte für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk und zwar vorrangig die, die Medienkompetenz durch Schulprojekte in Kooperation
mit einer Veranstaltergemeinschaft stärken. Ferner unterstützt sie Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte und -maßnahmen.

Die Hervorhebung stammt von mir. Jetzt ist natürlich einsichtig, dass solche Qualifizierungsmaßnahmen nicht von jeder Mann oder jeder Frau geleistet werden können - nein, nein, dafür gibts dann speziell geschulte Trainer, die bei der LfM Schulungen durchlaufen müssen um dann ihr Wissen weitergeben zu können. Von all den Änderungen im Gesetz könnte diese noch diejenige sein, der man eigentlich aus vollem Herzen zustimmen könnte: Qualität muss man halt erwerben. Fragt sich nur, wer dafür in Frage kommt - jemand der seit Jahr und Tag Sendungen macht muss also nochmal die Schulbank drücken. Hmm...
Einst wurde der Bürgerfunk angeschaffen um Gruppen, die nicht im Rundfunk vertreten sind, ein Angebot zu geben um sich Gehör zu verschaffen. Momentan weht allerdings ein scharfer Gegenwind aus Düsseldorf. Die Meinung sagen darf der Bürger, aber bitte vorher angemeldet, mit lokalem Bezug und dann erst ab 21:00 Uhr.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn die LfM demnächst noch fordert, das Podcasts aus NRW bitteschön ebenfalls in ihr Metier gehören, aber gabs da nicht schon abenteuerliche Vorstellungen was das Internet-TV betraf? Wundern würde mich das jetzt nicht, wenn da demnächst noch ein Gesetz zum Thema "Podcasts" gäbe - aber kein Wunder, wenn mehr und mehr Leute diese Form als Alternative zum Radio ansehen...

Welcome to the Lower Rhine

Sommer - Sonne - Leidenschaft

Dark Energy

Kabelsalat ist gesund!

Oben:




Unten:

Aufregung in Duisburg-Rheinhausen

Sicherlich möchte jede Stadt in den höchsten Tönen gelobt und dargestellt werden - dafür gibts ja auch Tourismus-Fachexperten, die sowas dann auch blenden verkaufen können. Von daher mag die Aufregung, die momentan laut der RP in Duisburg-Rhreinhausen entsteht sicherlich verständlich sein. Nachvollziehbar. Nur: Es ist eine vorwegnehmende, grundlose Erregung. Denn der Schimanski-Krimi, der momentan in Duisburg gedreht wird, ist noch gar nicht mal fertig. Was das "momentan wird er gedreht" im Bericht der RP nun ja auch eventuell andeuten könnte. Der normale Menschenverstand hakt jetzt ein und fragt, wie man sich über etwas erregen kann, was noch gar nicht fertig ist. Bzw. was man sich noch gar nicht anschauen konnte. Gut, einem Film liegt normalerweise auch ein Drehbuch zu Grunde. Vielleicht ist der Zorn der Volksvertreter und des Werberings (!) ja berechtigt. Doch was ist der Grund für diesen Aufruhr? Nicht etwa das Drehbuch, nein. Sondern eine Pressemitteilung des WDRs von gestern:
"Ein Mordfall in Rheinhausen, einer ehemaligen Bergmanns-Siedlung unweit seiner Heimatstadt Duisburg, weist auffallende Parallelen zu einem Fall auf, den er als Kriminalkommissar vor sechs Jahren ungeklärt zu den Akten legen musste. [...] Bei seinen Ermittlungen stößt Schimanski nicht nur bei den Bewohnern des vom Niedergang bedrohten Ortes auf Ablehnung, sondern bringt auch seinen ehemaligen Kollegen Hunger gegen sich auf, der sich wie immer von ihm bevormundet fühlt."

Soweit der WDR. Nun kann man streiten ob Rheinhausen "unweit von Duisburg" liegt oder doch eher ein Stadtteil ist, ehemalige Bergmanns-Siedlung dürfte aber wohl zutreffen. Und ob ein Ort vom "Niedergang bedroht" ist, das ist natürlich eine Sache, die einigen sauer aufstößt. Nur: Das ist eine Pressemitteilung. Niemand von denen, die sich jetzt empören, hat das Drehbuch gesehen. Niemand hat bisher mit dem WDR selbst geredet, sondern ist gleich in die Rolle des ehrenwerten Verteidigers verfallen und hat natürlich sogleich Protestnoten verschickt. Dass Pressemitteilungen eventuell ab und an nicht so ganz der Wahrheit verhaftet sind, das sollte einem schon klar sein. Pikant ist dann diese Tatsache: Götz George wirbt seit einiger Zeit für die NRZ. Für die Konkurrenz der RP also. Damit wird das Ganze aber natürlich nichts zu tun haben, immerhin hat sich der WDR laut dem NRZ-Artikel für die Wortwahl entschuldigt - macht aber erneut deutlich, dass von den Protestierenden keiner das Drehbuch kannte:
"Der fiktive Film spiele im modernen Duisburg, Thema sei der Strukturwandel. Nur in kurzen Rückblicken werde mit Archivmaterial auf den Arbeiterkampf gegen die Krupp-Schließung und dem Wegfall tausender Jobs Bezug genommen."
Hätte man sicherlich wissen können, wenn man das Drehbuch gelesen oder den WDR mal vorher gefragt hätte - aber nein, anstatt das zu tun wird eine Kampagne gefahren, die dermaßen überflüssig ist, dass man sich fragt wofür man eigentlich seine Volksvertreter hat - haben die nichts Wichtigeres zu tun? Offenbar leider nicht...

Augen-Blick

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