eMail an Transparency
Sehr geehrte Frau Schröder,
mit Entsetzen verfolge ich seit einigen Tagen das Vorgehen Ihres Anwaltes und "Ethikbeauftragten" gegen eine Bloggerin, die unter dem Namen "Moni" über Personalentscheidungen in Ihrem Hause schrieb.
Keine Frage, der ursprüngliche Beitrag war kritisch und hätte vielleicht geschickter formuliert werden könne, dennoch handelte es sich wohl nicht um eine abmahnwürdige Verhaltensweise. Zudem ein Anwalt in einer Vorwarnung niemals den eigentlichen Inhalt umschreiben sollte mit "ich erspare es mir auf die Details einzugehen". Hier wird die Meinungsfreiheit mit Füssen, bzw. der juristischen Keule traktiert - ohne Transparenz.
Die Art, wie seit dem durch Ihren Justiziar auf die Bloggerin "eingeschlagen" wird - um es bildlich auszudrücken - hat jedoch eine unglaublich negative Aussenwirkung zur Folge: Google und Technorati (eine "Suchmaschine" für Blogs) listen die entsprechende Folgen mittlerweile auf hervorgehobenen Plätzen.
Und nun? Statt den Dialog zu suchen, wird nicht nur Ihre ehemalige Arbeitnehmerin angemahnt, Ihr Anwalt schreibt auch noch allen Ernstes, dass eine Veröffentlichung seines Schreibens gegen das Urheberrecht verstoßen würde - auch ohne 2. Juristische Staatsexamen kann ich da nur müde drüber lächen.
Sehr geerhte Frau Schröder,
es ist dringend geboten gegenzusteuern. Hier nimmt Ihre Organisation erheblichen Schaden ohne gewinnen zu können. Ich bitte Sie im Namen der Vernunft: schalten Sie einen Gang zurück, suchen Sie das Gespräch.
Wie Ihnen vielleicht aufgefallen ist, sind inzwischen auch namhafte Anwälte und Journalisten auf den Fall aufmerksam geworden. Dazu kommt, dass die Öffentlichkeitswirkung einen unerwarteten Drall bekommen kann durch 2 Fakten: Eine mächtige Institution geht gegen eine Hartz IV-Empfängerin vor, die zudem ein behindertes Kind mit Pflegestufe III hat. Das ist keine Entschuldigung, keine Begründung, aber die Wirkung solcher Details steht ausser Frage. Eine solch negative Presse würde eine NGO die auch auf Spenden angewiesen ist, nachhaltig in der Arbeit hemmen - ein Zustand der dem eigentlich unterstütztenswertem Ziel von TI entgegensteht.
Dieses Schreiben werde ich auch unter
http://www.unkreativ.twoday.net
online stellen. Und ich hoffe sehr, eine (positive!) Antwort von Ihnen hinzufügen zu können. Nicht eine Er- oder Abmahnung Ihres Rechtsvertreters, sondern eine vernünftige Reaktion. Es gilt ein Problem zu lösen, dass lösbar ist. Gerne auch über Moni oder Don Alphonso (http://www.rebellmarkt.blogger.de)
Mit freundlichen Grüssen
Stefan M.
mit Entsetzen verfolge ich seit einigen Tagen das Vorgehen Ihres Anwaltes und "Ethikbeauftragten" gegen eine Bloggerin, die unter dem Namen "Moni" über Personalentscheidungen in Ihrem Hause schrieb.
Keine Frage, der ursprüngliche Beitrag war kritisch und hätte vielleicht geschickter formuliert werden könne, dennoch handelte es sich wohl nicht um eine abmahnwürdige Verhaltensweise. Zudem ein Anwalt in einer Vorwarnung niemals den eigentlichen Inhalt umschreiben sollte mit "ich erspare es mir auf die Details einzugehen". Hier wird die Meinungsfreiheit mit Füssen, bzw. der juristischen Keule traktiert - ohne Transparenz.
Die Art, wie seit dem durch Ihren Justiziar auf die Bloggerin "eingeschlagen" wird - um es bildlich auszudrücken - hat jedoch eine unglaublich negative Aussenwirkung zur Folge: Google und Technorati (eine "Suchmaschine" für Blogs) listen die entsprechende Folgen mittlerweile auf hervorgehobenen Plätzen.
Und nun? Statt den Dialog zu suchen, wird nicht nur Ihre ehemalige Arbeitnehmerin angemahnt, Ihr Anwalt schreibt auch noch allen Ernstes, dass eine Veröffentlichung seines Schreibens gegen das Urheberrecht verstoßen würde - auch ohne 2. Juristische Staatsexamen kann ich da nur müde drüber lächen.
Sehr geerhte Frau Schröder,
es ist dringend geboten gegenzusteuern. Hier nimmt Ihre Organisation erheblichen Schaden ohne gewinnen zu können. Ich bitte Sie im Namen der Vernunft: schalten Sie einen Gang zurück, suchen Sie das Gespräch.
Wie Ihnen vielleicht aufgefallen ist, sind inzwischen auch namhafte Anwälte und Journalisten auf den Fall aufmerksam geworden. Dazu kommt, dass die Öffentlichkeitswirkung einen unerwarteten Drall bekommen kann durch 2 Fakten: Eine mächtige Institution geht gegen eine Hartz IV-Empfängerin vor, die zudem ein behindertes Kind mit Pflegestufe III hat. Das ist keine Entschuldigung, keine Begründung, aber die Wirkung solcher Details steht ausser Frage. Eine solch negative Presse würde eine NGO die auch auf Spenden angewiesen ist, nachhaltig in der Arbeit hemmen - ein Zustand der dem eigentlich unterstütztenswertem Ziel von TI entgegensteht.
Dieses Schreiben werde ich auch unter
http://www.unkreativ.twoday.net
online stellen. Und ich hoffe sehr, eine (positive!) Antwort von Ihnen hinzufügen zu können. Nicht eine Er- oder Abmahnung Ihres Rechtsvertreters, sondern eine vernünftige Reaktion. Es gilt ein Problem zu lösen, dass lösbar ist. Gerne auch über Moni oder Don Alphonso (http://www.rebellmarkt.blogger.de)
Mit freundlichen Grüssen
Stefan M.
unkreativ.net - 27. Mrz, 13:21


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