Kreative Rechtsauslegung...
Das mit dem Urheberrecht wird ja immer kurioser... ich zitiere:
Seine Homepage sei nämlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk [...] Der Link des Beklagten verletze sein Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht [...] Durch die Aktivierung der Internetdomain werde diese in den Arbeitsspeicher des Nutzers geladen. Dieses temporäre Ablegen im Arbeitsspeicher stelle eine Vervielfältigung dar, die seiner Zustimmung bedürfe.
Alles klar?
Glaubt Ihr nicht? Steht aber genau so hier:
http://sewoma.de/dokumente/LG-Berlin-Hyperlinks.pdf
und war das Urteil von hier:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/04/25/diskussion-erlaubt/
Seine Homepage sei nämlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk [...] Der Link des Beklagten verletze sein Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht [...] Durch die Aktivierung der Internetdomain werde diese in den Arbeitsspeicher des Nutzers geladen. Dieses temporäre Ablegen im Arbeitsspeicher stelle eine Vervielfältigung dar, die seiner Zustimmung bedürfe.
Alles klar?
Glaubt Ihr nicht? Steht aber genau so hier:
http://sewoma.de/dokumente/LG-Berlin-Hyperlinks.pdf
und war das Urteil von hier:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/04/25/diskussion-erlaubt/
unkreativ.net - 26. Apr, 17:36

