Kein Geld mehr?

Ich bin mal geblitzt worden. In einem Landkreis, in dem ich eine Woche vorher zu Gast war. Thema war unter anderem, dass ein anderer, afrikanisch-sauerländischer Kreis mit weniger Personal mehr Maßnahmen im Bereich der Verkehrskontrollen durchführt. Trockenes BWL-Thema: Benchmarking. Die haben es verstanden. Und mir halt direkt bewiesen *seufz*

Sowas bezahle ich dann sofort, wenn und falls ein Knöllchen kommt (bis jetzt kam nix *puh*).

Jetzt könnte man meinen, eine Stadt im fernen Osten der Republik nutzt eine ähnliche Taktik, um entweder die leere Stadtkasse zu füllen, die arg unter der Tatsache zu leiden hat, dass man WM-Austragungsort ist. Oder aber um im Vergleich mit anderen Behörden gut da zu stehen.

Diese Stadt hat mich nämlich jetzt höflich um die Zahlung eines größeren Geldbetrages gebeten, weil ich angeblich eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt hätte. Auf einer Straße die ich nicht kenne in einer Stadt, die ich nicht alleine befahre und - das ist der Hammer: für die Dauer von -9- Minuten.

Das hier geht morgen per Fax als Antwort raus.

-------------cut here with a sharp knife-------------
Stadt Weitfortistan
Frau Bearbeiterin
Per Telefax: 0900-666666


Ihr Aktenzeichen: hastenichtgesehen
Ihr Schreiben vom 02.06.2006, hier eingegangen am 08.06.2006

08.06.2006

Sehr geehrte Frau B.,
sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte betrachten Sie dieses Schreiben nicht als Widerspruch zu Ihrem o. g. Bescheid. Bevor ich entscheiden kann, den angeforderten Betrag zu bezahlen oder Widerspruch einzulegen, sehe ich leider noch Klärungsbedarf und darf Sie höflich bitten, mir zu helfen. Unter anderem, in dem Sie die gesetzte Frist entsprechend verlängern.

Sie legen mir zur Last, am 20.05.2006 von 23:05 bis 23:14 Uhr auf der S.-straße eine Feuerwehrzufahrt mit meinem parkenden Fahrzeug blockiert zu haben.

Das verwundert mich ein wenig. Nicht nur, dass ich auf Grund meiner früheren Tätigkeit beim Katastrophenschutz und meiner aktuellen Beschäftigung eigentlich eher sensibilisiert bin, so etwas nicht zu tun, nein auch der ganze Vorgang an sich erscheint mir hinterfragungswürdig.

Sie schreiben unter „Konkretisierung“ lediglich: Zeuge: B., U., PHM und unter „Zeugen / Beweismittel:“ Polizeidirektion Weitfortistan

Das will sich mir nicht ganz eröffnen. In meinem Verständnis wäre der Polizeihauptmeister B. ein Zeuge, die Polizeidirektion könnte das wohl nicht sein, oder? Gibt es weitere Konkretisierungen? Eine Fotoaufnahme meines Fahrzeuges? Eine weitere Kollegin oder einen weiteren Kollegen vor Ort?

Nehmen wir zunächst an, dass es so ist wie geschildert: Mein Auto parkt dort verbotener Weise und Herr PHM B. kommt vorbei. Das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt rechtfertigt nach meinem Verständnis den Einsatz eines Abschleppunternehmens zur Gefahrenabwehr.

Ich bin aber nicht abgeschleppt worden. Also, mein Auto ist es nicht. Jetzt kann das natürlich an der kurzen vorgeworfenen Parkdauer von 9 Minuten gelegen haben, die als Anfahrtszeit für einen Schlepper zu kurz war. Wäre dem aber so gewesen, hätte mich Herr PHM B. bei der Rückkehr an meinen Wagen sicherlich auf mein Fehlverhalten angesprochen und rechtlich belehrt. Hat er aber nicht. Um genau zu sein ist mir bei meinen Besuchen in Ihrer Stadt noch nie eine Kollegin oder ein Kollege so begegnet, dass man miteinander gesprochen hätte.

Möglicherweise hat er das nicht, weil ich dort gar nicht geparkt habe, bzw. er natürlich auch nicht (mehr) dort war? Wenn dem so war, wie kommen die 9 Minuten zu Stande? Wenn er meine Abfahrtzeit protokolliert hat, warum habe ich keine Kenntnis von seiner Anwesenheit erlangt? Wollte er sich nicht zu erkennen geben?

Ich will damit auf keinen Fall sagen, dass Herr B. eine wissentlich falsche Aussage gemacht hätte. Vielleicht war es zum Beispiel aber so: Herr B. ist von hinten an meinen Wagen herangefahren und – falls ich dort verbotswidrig gestanden habe – gedacht ich parke dort. Oder er hat wie auch immer auf andere Art und Weise meinen PKW gesehen. Tatsächlich habe ich aber vielleicht nur gehalten um zum Beispiel ein Telefonat zu führen und nie mein Fahrzeug verlassen. Dass ich es abschalte und nicht die Anwohner mit Lärm und Dieselabgasen belästige, dürfen Sie annehmen.

Jetzt ist es möglich, dass Herr B. mich gar nicht gesehen hat: Mein Fahrzeug ist von außen / hinten nicht einsehbar, da es absolut blickdichte Scheiben hat. Er hätte also um mein Fahrzeug herumgehen müssen um mich wahrzunehmen. Vielleicht ist ihm also einfach ein Fehler unterlaufen und er hat einen Falschparker gemeldet, der keiner war. Hätte er mich gesehen, hätte er mich ja auch ansprechen können und müssen, damit ich die Einfahrt räume, oder?

Ich gehe jetzt aber einfach mal davon aus, dass Herr B. Recht hat. Dann sollte es Ihnen möglich sein, mir zum Beispiel mit einem Foto zu belegen, dass ich an dem angegebenen Ort geparkt habe. Oder einen zweiten Polizeibeamten zu benennen, der vor Ort war. Oder den Auftrag an das Schleppunternehmen zu belegen. Mir halt irgendwie begreiflich zu machen, dass ich eine Erinnerungslücke habe, in der ich eine Feuerwehrzufahrt für neun Minuten blockiert habe, von der ich nichteinmal genau sagen könnte, wo sie ist und demnach auch keine Idee haben kann, was ich in der fraglichen Zeit gemacht hätte? Mitten in der Nacht?

Aktuell ist für mich das alles eher fraglich. Zumal ich zwar gelegentlich in Ihrer Stadt nachts geparkt habe – mit Zeugen aber für deutlich mehr als eine Stunde. Und immer nur dort, wo ich Geld spare, sprich kein „Knöllchen“ bekomme. Glaube ich zumindest.
In meinen Augen haben wir jetzt 3 Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie akzeptieren, dass ich allenfalls während eines Telefonates dort gehalten habe und verzichten auf die Erhebung eines Verwarngeldes. Sie lassen die Unschuldsvermutung gelten und wir nehmen an, dass es sich nur um eine Fehlinterpretation gehandelt haben könnte. Diese Möglichkeit ist mir persönlich natürlich die Liebste und für Sie die mit dem geringsten Aufwand.

Möglichkeit 2: Sie können mir belegen, dass ich dort geparkt habe und zwar mit mehr als der Aussage des PHM B.. In dem Fall bezahle ich natürlich sofort. Ich habe einen Grundsatz, nachdem ich mich aus Fehlverhalten nicht herausreden werde, wenn ich dabei erwischt werde. Das gilt auch hier. Habe ich mich nachweislich falsch verhalten, akzeptiere ich das Verwarngeld. Ohne weitere Diskussion.

Möglichkeit 3: Sie können keine weiteren Belege vorbringen und bleiben dennoch bei Ihrer Forderung. In dem Fall muss ich dann - wahrscheinlich nach Rücksprache mit einem Anwalt - Widerspruch einlegen und werde diesen auch mit einer bei Ihnen wohnhaften Kollegin von mir begründen. Diese ist in Ihrer schönen Stadt grundsätzlich meine „Fremdenführerin“ und wird mit gewisser Wahrscheinlichkeit bestätigen (im Sinne von bezeugen!) können, dass wir dort nicht geparkt haben. Notfalls werde ich dann wohl auch den Klageweg beschreiten.

Bevor ich jetzt schließe, lassen Sie noch etwas anführen:

Sollten Sie nicht wirklich belegen können, dass ich die 9 Minuten dort geparkt habe – und auch nicht am PKW angetroffen werden konnte, könnte ich dann nicht Angst haben, dass lediglich versucht wird, eine „Quote“ zu erfüllen? Ich möchte das nicht glauben. Entweder habe ich nachweislich falsch gehandelt oder es handelt sich um einen Irrtum. Oder?

Sehen Sie, ich habe einen großen Respekt vor allen Mitarbeitern der Exekutive in Deutschland. Egal ob es sich dabei um Vollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte- und Angestellte oder Arbeiter und Arbeiterinnen handelt. Ohne all diese Menschen würden Veranstaltungen wie die kommende WM nicht vernünftig ablaufen können. Alle Kolleginnen und Kollegen die ich kenne, sind fest von ihrer Arbeit überzeugt und liefern eine hohe Qualität auch unter erheblichen Erschwernissen ab, die auch in der Bevölkerung so wahrgenommen wird.

Und aus genau diesem Grund bitte ich Sie, im Rahmen Ihres Ermessens zu prüfen, ob wir den Vorgang nicht einfach beenden können, bevor er für beide Seiten eine Menge Arbeit und Papierkram bedeutet, die man sich vielleicht hätte sparen können und sollen. Für mich der Ärger, für Sie der Verwaltungsaufwand.

Für möglicherweise Aussage gegen Aussage.

Wenn Sie also so freundlich wären, mir Belege für mein Fehlverhalten zukommen zu lassen oder eine Entscheidung, das Verfahren einzustellen? Ich wäre (vor allem über letzteres) sehr erfreut und auf jeden Fall sehr dankbar. Auch für die Zeit, die Sie sich nehmen, mein Anliegen ernsthaft zu bearbeiten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten (auch gestrichen)

Mit kollegialen Grüßen



ich

-------------nail here for a new monitor----------
Bin mal gespannt, was kommt. Soll ich das hier bloggen?

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