Antwort des Media-Markts

Wie angekündigt und jetzt mit Erlaubnis des Bereiches "Unternehmenskommunikation" die Antwort des Media-Marktes, nachdem ich über das Kontaktformular der Website eine Nachricht hinterlassen habe, in der ich meinen Unmut über die aktuelle "Abmahnwelle" zum Ausdruck gebracht habe. Auf Wunsch des Unternehmens wurde der Name der schreibenden Mitarbeiterin entfernt.

Aus meiner Ursprungsmail an den MM:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich halte seit jeher nicht viel von der Politik des Stärkeren, vielmehr bevorzuge ich es, mir als Kunde selber ein Bild machen zu können, bei wem ich was einkaufe.

Im Fall von Elektroartikeln bevorzuge ich eine gemischte Welt: Kleine serviceorientierte Läden, wenn ich Beratung brauche, Märkte wir Ihren, wenn ich schnell und zielstrebig beschaffen muss.

Im Rahmen einer Aktion scheinen Sie allerdings bestrebt zu sein, mir die Möglichkeit des Vergleiches nehmen zu wollen, in dem Ihr Jurist massivst gegen unliebsame Konkurenz vorgeht. In teils... interessanten Fällen

Quelle u.a.
[FAZ-Link]


[...]


Die Antwort, 2 Tage später:
Sehr geehrter Herr Meiners,

haben Sie besten Dank für Ihre E-Mail und die Offenheit Ihrer darin geäußerten Kritik, auf die wir nachfolgend gerne eingehen.

Das rechtliche Vorgehen einzelner unserer Märkte gegen Onlineshops, die gegen geltendes Recht verstoßen, entspringt zunächst unserem Interesse nach Wettbewerbsgleichheit. Es geschieht zugleich aber "auch im Interesse der Verbraucher", wie das Landgericht München I (Az: 17HK O 12520/06) jüngst festgestellt hat. In der Urteilsbegründung heißt es dazu:

"Da die Antragsstellerin [Media Markt], wie von ihr unbestritten dargelegt, Branchenführer ist und sich auch über ihre Niedrigpreise am Markt positioniert, ist es nur nachvollziehbar, wenn sie gegen Versandhändler vorgeht, die unter möglicherweise irreführenden Angaben mit niedrigen Preisen werben. Die Anzahl der Abmahnungen und nachfolgenden Gerichtsverfahren zeigt zunächst nur, dass in einer Vielzahl von Fällen auch gegen das Irreführungsgebot verstoßen wurde."

Und weiter:

"Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass möglicherweise Wettbewerber ihre niedrigen Verkaufspreise dadurch erzielen, dass sie einen Teil der Preise in den Versandkosten 'verstecken'. Dies führt in den Preissuchmaschinen auch dazu, dass sie an besserer Position zum Nachteil der Anbieter gelistet werden, die nicht versuchen, über die Versandkosten einen Teil des Preises hereinzuholen."

Und schließlich:

"Auch die Tatsache, dass beim Landgericht München I in fast allen Fällen die beantragten einstweiligen Verfügungen erlassen wurden, zeigt, dass die Antragsstellerin [Media Markt] zurecht gegen den jeweiligen Anbieter vorgegangen ist."

Den vollen Wortlaut des Urteils schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Nicht anders als der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. als höchste Selbstorganisation des deutschen Handels, die
Verbraucherschutzorganisationen und zahlreiche unserer Mitbewerber gehen demnach auch unsere Märkte in klar definierten Fällen gegen Shop-Betreiber vor, die gegen geltendes Recht - insbesondere das Wettbewerbsrecht und die Preisangabeverordnung - verstoßen, ihre Kunden täuschen und sich
unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln.

Darüber hinaus ist der Artikel "Die größte Sauerei des Jahres" in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 05.11.2006 und sind die ihm in vielen Onlineportalen und Zeitungen folgenden Berichte mit einer Vielzahl von Fehlern versehen. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Zwar gibt es in der Tat 19 Verfahren des Media Marktes Mannheim gegen den örtlichen Mitbewerber Manfred Schnabel. Diese sind allerdings sämtliche eine Reaktion auf 28 Verfahren, die Herr Schnabel gegen Media Markt angestrengt hat. Herrn Schnabel belasten also in erster Linie die Kosten der von ihm höchstselbst angestrengten und verlorenen Verfahren.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Ihnen unseren Standpunkt zu verdeutlichen. Unsere Märkte haben kein Interesse daran, ihre Energie durch Rechtstreitigkeiten zu verschwenden. Ordentliches Kaufmannsgebaren und das Einhalten von Recht und Gesetz müssen jedoch - unabhängig von der Größe des Unternehmens - für alle Marktteilnehmer gelten. Wir sind davon überzeugt,
dass dies - notfalls auch gerichtlich - einzufordern nicht nur im wirtschaftlichen Interesse von Media Markt, sondern auch im Interesse der Verbraucher liegt.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXX

Media Markt


Ich möchte bitten, keine unsachlichen Kommentare abzugeben, würde mich freuen wenn aber gleichwohl Eure Meinung zum Ausdruck kommt. Eine Klärung der Frage, ob das Verhalten des MM zwar rechtens ist aber auch moralisch vertretbar, werden wir hier wohl nicht erreichen können.

Meinen eigenen Standpunkt, der sich in erster Linie auf ein moralisches Hinterfragen bezieht, habe ich schon deutlich gemacht. Auch an den Mediamarkt würde ich daher die Frage richten wollen, warum eigentlich immer gleich eine kostenbewährte Unterlassungserklärung verlangt werden muss, an der zudem ein Anwalt nicht unerheblich verdient. Und warum man in so vielen Fällen (und ich spreche ausdrücklich nicht nur vom MM, sondern insgesamt von der Abmahnbereitschaft in Deutschland) nicht den Weg geht, zunächst per eMail, Fax, Anruf oder Brief auf den vermeintlichen Rechtsverstoß hinzuweisen.

Da der Media-Markt mich um den URL mit der Veröffentlichung gebeten hat, habe ich nochmal eine eMail geschrieben, die ich auch Euch noch schnell zeigen wollte. Kommentare, sofern sachlich, natürlich gern gesehen:

Sehr geehrter Herr XXX,

danke für die Erlaubnis. Sollten Sie bedenken bezüglich der Veröffentlichung unter
http://unkreativ.twoday.net/stories/2917016/
haben, teilen Sie mir diese bitte mit.

Aus dem obigen Link können Sie ersehen, dass die Adresse meines Weblogs
http://unkreativ.twoday.net
ist. Ich selbst habe ungefähr 200 - 250 Leser am Tag, darunter allerdings auch Vertreter reichweitenstarker Blogs, die sich sicherlich auch mit dem Thema auseinandersetzen und vielleicht auch darüber berichten.

[...]

Allerdings bin ich mir sicher, dass das überwiegend negative Wahrnehmen der "Kampagne" bereits bei Ihnen aufgefallen ist.

Sicherlich zum Teil ein Ergebnis der recht einseitigen Presse, die wiederum das Ergebnis einer Entwicklung ist, in der das Hilfsmittel der Abmahnung immer mehr zu einem Medium wird, unliebsame Stimmen zu unterdrücken und bestimmte Anwälte sehr gut verdienen zu lassen. Da kommt dann natürlich auch die Selbstdarstellung des von Ihnen beauftragten Juristen vervielfältigend hinzu. Durch seine "Aura" sorgt Herr S. bei vielen - und mit Sicherheit auch bei mir - für eine spontane negative Grundeinstellung, die schwer zu beseitigen ist. Und - so unglücklich das auch ist - die Werbung unter dem Titel "die größte Sauerei des Jahres" bietet natürlich auch einen entsprechenden Multiplikator.

Ich würde mich freuen, wenn Seitens der Unternehmen (so auch ihrem) daher nicht mit weiteren Abmahnungen gefeuert wird, sondern öffentlich Stellung bezogen wird, so wie jetzt in meinem Blog. In meinen Augen ist nur eine offene Kommunikation geeignet, das möglicherweise ungünstige Licht zu beseitigen, in das Ihr Unternehmen zu gleiten droht.

Und wenn vielleicht irgendwann wieder ein Zustand herrscht, in dem man erst versucht, normal und ohne Anwalt und entsprechende Kosten, miteinander zu reden. Und darauf sollten wir alle unsere Energie verwenden und eben nicht, wie von Ihrem Unternehmen angegeben, auf vielleicht vermeidbare Rechtstreitigkeiten.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Kooperation
und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Stefan Meiners
filmfacts - 10. Nov, 14:10

Wie schon getrackbackt, welche Niedrigpreise? Immerhin fußt darauf deren Argumentation. Die sog. Niedrigpreise in den beiden Märkten (vielleicht sollte man auch gleich mal damit aufhören, da eine künstliche Trennung zu konstruieren) gelten doch immer nur für die groß angepriesenen Schnäppchen. Alles andere ist nicht nur nicht günstig, sondern sogar meist überteuert.

Im Gegensatz zu den abgemahnten Kleinunternehmern, die ganz offen und transparent angeben, wie hoch die Versandkosten sind und bei denen ich dann als Verbraucher entscheiden kann, ob ich das zahlen möchte, sehe ich beim Media-Markt oder Saturn aber nicht auf einen Blick, wie teuer die Ware tatsächlich ist oder was sich der Markt in die Tasche steckt.

Wenn ich für meinen Yamaha Reciever 479 zahlen soll, während ich mir sonst Mühe geben muß irgendeinen Händler zu finden, der mir mehr als 379 (zzgl. 30 Euro Versand) abknöpfen möchte, dann sind mir ehrlich gesagt auch die Versandkosten scheißegal - und immerhin kenne ich sie (wie gesagt) ja auch.

Im übrigen habe ich für das Gerät bei Saturn nach ein wenig HickHack dann nur 399 gezahlt und als ich in das Verkäuferterminal schaute als die Ware aus dem Lager geholt wurde, lag der EK noch mal *deutlich* niedriger ... Soviel zu Niedrigpreisen und Kalkulationen.

ix - 10. Nov, 15:19

man sollte vielleicht nochmal darauf hinweisen, dass saturn, wie media markt, eine tochter von metro ist.
filmfacts - 10. Nov, 16:38

Schrieb ich doch ... "in den beiden Märkten (vielleicht sollte man auch gleich mal damit aufhören, da eine künstliche Trennung zu konstruieren)" ... wissen aber womöglich wirklich die Wenigsten.
Marcel (anonym) - 10. Nov, 15:44

Ziemlicher Unfug

Du hast den eigentlichen Vorwurf der Marktbereinigung durch eine Vielzahl von Abmahnungen nicht zum Ausdruck gebracht, und Media Markt hat darauf nicht geantwortet. So geht das hier alles ziemlich an der Sache vorbei.

Die Antwort sieht der Stellnahme des Anwaltes Steinhöfel auf seiner Webseite meiner Meinung nach recht ähnlich.

Ich glaube nicht, dass es bei den kostenintensiven Rechtsverfahren vor allem um Bereicherung des Anwaltes geht.

Für viel interessanter halte ich die Betrachtung des möglicherweise zufälligen Nebeneffektes, dass da einige möglicherweise bei den Kosten des Rechtsweges nicht mehr mithalten können und dann leider den Laden zu machen müssen. Wenn dieser Nebeneffekt eine Rolle spielen sollte, dann würde der sich vermutlich darin äußern, dass möglichst viele Kosten verursacht werden und möglichst viel Zeit gebunden wird.

Man könnte dann beispielsweise parallele Abmahnungen von mehreren Wettbewerbern aussprechen oder Hauptsacheverfahren noch vor dem Ende des Verfügungsverfahrens bei einem anderen Gericht eröffnen. Das geht im Prinzip solange, bis einer kein Geld mehr hat. Der ist dann Pleite, schade auch.

unkreativ.net - 10. Nov, 15:48

Ähhhmmmm.... stimmt, ich habe vergessen meine Ursprungsmail hier mit einzustellen. Wenn ich das nämlich gemacht hätte, wüßtest Du / Ihr, dass ich die "Marktbereinigung" durchaus angesprochen habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich halte seit jeher nicht viel von der Politik des Stärkeren, vielmehr bevorzuge ich es, mir als Kunde selber ein Bild machen zu können, bei wem ich was einkaufe.

Im Fall von Elektroartikeln bevorzuge ich eine gemischte Welt: Kleine serviceorientierte Läden, wenn ich Beratung brauche, Märkte wir Ihren, wenn ich schnell und zielstrebig beschaffen muss.

Im Rahmen einer Aktion scheinen Sie allerdings bestrebt zu sein, mir die Möglichkeit des Vergleiches nehmen zu wollen, in dem Ihr Jurist massivst gegen unliebsame Konkurenz vorgeht. In teils... interessanten Fällen

Quelle u.a.
[FAZ-Link]


[...]
Zeitlos - 10. Nov, 17:30

Sehr interessant....das Beispiel mit dem Händler, der vorher 28 Klagen eingereicht hat. Wäre doch auch für den FAZ-Artikel interessant gewesen,... so im Sinne einer umfassenden Darstellung.

Gregor Keuschnig - 14. Nov, 08:33

Die Argumentationslogik ist reichlich brüchig. Wenn man "Marktführer" mit "Niedrigpreisen" ist, dann dürften Versandkostentricks kleinerer Online-Händler (die es sicherlich gibt) kaum Bedeutung haben. Der FASZ-Artikel gibt ja auch mindestens ein Beispiel an, in dem es gar nicht um Versandkosten geht, sondern um einen Spiegelstrich im Angebot. Ob man dies gleich abmahnen muss...?

Dass der Media-Markt sich als "Verbraucherschützer" generiert, ist ein guter Witz; es kommt mir in etwa so vor, als beauftrage man den Fuchs auf die Hühner aufzupassen.

Unabhängige Tests haben übrigens ergeben, dass MM (1.) nicht durchgehend "Niedrigpreise" hat, diese Behauptung also eine unzulässige Verallgemeinerung darstellt (s. u. a. in diesem, zugegebenermassen etwas älteren Bericht und (2.) selber Unkorrektheiten bei der Preisauszeichnung in einigen Märkten vorkommen.

EIn Bekannter von mir hat neulich eine Digitalkamera gekauft. Bei seiner Preiserhebung war der MM der teuerste Anbieter (von 4).

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Mein Senf - 10. Nov, 13:39

Niedrigpreise

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Liebe Firmen da draussen...

Von Zeit zu Zeit kommen Firmen im... [weiter]

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