Du nix GEZ-Verweigerer
Ein weiterer Fall von Absurditäten aus Absurdistan, den man sich gar nicht ausdenken kann. Aber so ist das Leben, besser als jede Soap.
Denn wenn es nach unseren Freunden von der GEZ geht, darf man nicht mehr sagen "GEZ-Verweigerer", vielmehr sollte man von Schwarzsehern sprechen.
Es gibt auch keine "GEZ-Anschreiben", es gibt statt dessen nämlich "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird"
Alles klar?
Das muß man gesehen haben:
GEZ mahnt Akademie.de ab!
Denn wenn es nach unseren Freunden von der GEZ geht, darf man nicht mehr sagen "GEZ-Verweigerer", vielmehr sollte man von Schwarzsehern sprechen.
Es gibt auch keine "GEZ-Anschreiben", es gibt statt dessen nämlich "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird"
Alles klar?
Das muß man gesehen haben:
GEZ mahnt Akademie.de ab!
unkreativ.net - 23. Aug, 17:41

