DVG: Ich bin verwundert...
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag von Prospero: Klick
Dort lese ich unter anderem:
Antwort der DVG damals: Untersagt ist lediglich jede Geräuschentwicklung der Geräte, durch die andere sich belästigt fühlen könnten. Dringende Notrufe können demnach frühestens unmittelbar nach Verlassen unserer Verkehrsmittel getätigt werden.
Gut, ich könnte den Busfahrer oder den Fahrzeugführer natürlich informieren. Aber dennoch: Wenn ich die Wahl habe zwischen JETZT sofort einen Notruf absetzen oder Zeit zu verlieren, weil ich erst nach vorne gehen muss - dann ist höchste Zeit für zivilen Ungehorsam. Meiner Meinung nach.
Das ist falsch.
Es ist nicht zur Zeit für zivilen Ungehorsam, es ist Eure Pflicht. Dazu muss man allerdings ins Gedächtnis rufen, dass die Unversehrtheit menschlichen Lebens das höchste (auch Rechts-)Gut ist, das es gibt.
Eine Regelung, die erste Hilfe verhindert, ist rechtswidrig. Das sage ich als Nicht-Anwalt aus meinem Wissen und meiner Erfahrung heraus.
Jeder von Euch, der den Einstiegskurs Erste Hilfe besucht ("Lebensrettende Sofortmassnahmen" oder "Lebenserhaltende Sofortmassnahmen"), bekommt eingetrichtert, dass für Leute wie Euch und mich das Absetzen des Notrufs das A und O ist und das ZEITNAH und DIREKT zu erfolgen hat.
Im konkreten Fall müsste es nach der DVG so laufen: Ihr erkennt einen Notfall, Ihr beginnt erste Hilfe zu leisten. Da Ihr nicht vom Geschädigten weg solltet, bittet Ihr einen weiteren Passagier, zum Fahrer zu gehen. Der muss diesen erstmal überzeugen. Dann muss dieser die Leitstelle informieren (Betriebsfunk). Die informiert den Rettungsdienst (Telefon?).
Rückfragen laufen natürlich über die Leitstelle, den Fahrer, den Passagier und letztlich zu Euch. Und Rückmeldungen wieder den umgekehrten Weg. Das ist in meinen Augen nicht tolerabel.
Tatsächlich sollte nach meiner Erfahrung bei einem medizinischen Vorfall folgendes passieren:
Ich habe Prospero gebeten, mir mal die Mail zu schicken. Damit werde ich mich dann vertrauensvoll an die DVG wenden, denn ich denke die Formulierung, dass Notrufe erst nach Verlassen des Fahrzeuges abgesetzt werden dürfen, ist... missverständlich.
Und denkt immer daran: Das Unterlassen von Hilfe ist strafbar und menschlich verachtenswert. Und Hilfe ist eben schon der Griff zum Handy. Der Notruf ist KOSTENLOS und funktioniert auch mit Tastensperre. Und irgendwann braucht IHR jemanden, der für Euch zum Telefon greift und die 112 wählt... Niemand kann Euch das Absetzen eines Notrufs an die 112 oder 110 verbieten - ganz gleich mit welcher Begründung. Das Retten von Menschenleben hat immer oberste Priorität.
Ach ja, und denkt mal über ein Ü-Ei nach ;-)
Und der Hinweis, dass ich schon mal und etwas ausführlicher über das Thema Erste Hilfe geschrieben habe: Klick!
Nachtrag:
Folgende Mail ging gerade an die DVG:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben an einen Bekannten, welches dankenswerter Weise hier veröffentlicht wurde:
http://prospero.netbib.de/?p=6124
Dort schrieben sie am Ende:
" Untersagt ist lediglich jede Geräuschentwicklung der Geräte, durch die andere sich belästigt fühlen könnten. Dringende Notrufe können demnach frühestens unmittelbar nach Verlassen unserer Verkehrsmittel getätigt werden."
Ich möchte gerne von Ihnen hören, dass das ein "Büroversehen" war und Sei selbstverständlich nicht rechtswidrig das Absetzen von Notrufen untersagen wollen - abgesehen von der Nichtigkeit einer solchen Untersagung.
Ich habe diesbezüglich ein paar Gedanken niedergeschrieben:
http://unkreativ.twoday.net/stories/4752638/
Dabei gehe ich von meinen Erfahrungen im BOS-Bereich ([aus privaten Gründen entfernt]) und meine rudimentären Kenntnissen der Rechtslage zur "Ersten Hilfe" aus.
Bitte lesen Sie sich diese durch und teilen Sie mir dann mit, ob Sie bei der "missverständlichen Formulierung" bleiben, oder ggf. Ihre Ausführungen ergänzen wollen um ein "Missverständnis" auszuräumen.
Ihre Antwort werde ich ebenfalls veröffentlichen.
Vielen Dank schon im Vorfeld, dass Sie meine Sorgen um das Wohl der Duisburger ernst nehmen und sich die Mühe machen werden, Ihre eigenen Standpunkte, bzw. Äusserungen nochmal zu überdenken oder zu konkretisieren.
Mit den besten Grüssen:
ich
Dort lese ich unter anderem:
Antwort der DVG damals: Untersagt ist lediglich jede Geräuschentwicklung der Geräte, durch die andere sich belästigt fühlen könnten. Dringende Notrufe können demnach frühestens unmittelbar nach Verlassen unserer Verkehrsmittel getätigt werden.
Gut, ich könnte den Busfahrer oder den Fahrzeugführer natürlich informieren. Aber dennoch: Wenn ich die Wahl habe zwischen JETZT sofort einen Notruf absetzen oder Zeit zu verlieren, weil ich erst nach vorne gehen muss - dann ist höchste Zeit für zivilen Ungehorsam. Meiner Meinung nach.
Das ist falsch.
Es ist nicht zur Zeit für zivilen Ungehorsam, es ist Eure Pflicht. Dazu muss man allerdings ins Gedächtnis rufen, dass die Unversehrtheit menschlichen Lebens das höchste (auch Rechts-)Gut ist, das es gibt.
Eine Regelung, die erste Hilfe verhindert, ist rechtswidrig. Das sage ich als Nicht-Anwalt aus meinem Wissen und meiner Erfahrung heraus.
Jeder von Euch, der den Einstiegskurs Erste Hilfe besucht ("Lebensrettende Sofortmassnahmen" oder "Lebenserhaltende Sofortmassnahmen"), bekommt eingetrichtert, dass für Leute wie Euch und mich das Absetzen des Notrufs das A und O ist und das ZEITNAH und DIREKT zu erfolgen hat.
Im konkreten Fall müsste es nach der DVG so laufen: Ihr erkennt einen Notfall, Ihr beginnt erste Hilfe zu leisten. Da Ihr nicht vom Geschädigten weg solltet, bittet Ihr einen weiteren Passagier, zum Fahrer zu gehen. Der muss diesen erstmal überzeugen. Dann muss dieser die Leitstelle informieren (Betriebsfunk). Die informiert den Rettungsdienst (Telefon?).
Rückfragen laufen natürlich über die Leitstelle, den Fahrer, den Passagier und letztlich zu Euch. Und Rückmeldungen wieder den umgekehrten Weg. Das ist in meinen Augen nicht tolerabel.
Tatsächlich sollte nach meiner Erfahrung bei einem medizinischen Vorfall folgendes passieren:
- Ihr verschafft Euch einen Überblick und beginnt mit der EH
- Solltet IHR KÖNNEN, ruft die 112 direkt an, bleibt aber bei dem Verunfallten. Solltet Ihr alle Hände voll zu tun haben, muss jemand anderes die 112 anrufen. NICHT FRAGEN, sondern jemanden bestimmen. Der bleibt mit dem Telefon bei Euch.
- Jemand weiteres sagt dem Fahrer, dass er sofort halten soll und fragt ihn, WO der Bus ist (Linie und Standpunkt braucht die Einsatzleitstelle). Dann soll er Zugriff auf die Erste-Hilfe-Ausrüstung gewähren und DANN die Leitstelle informieren. Niemals zulassen, dass er weiterfährt. Niemals zulassen, dass er erst Rücksprache hält. ANHALTEN, EH-Kasten öffnen, dann Meldung machen. Wenn er nicht will, schreit ihn an.
- Nach meinem Verständnis wird die Leitstelle der DVG oder anderer die Einsatzleitstelle der Feuerwehr kontaktieren, auch wegen des Standpunktes.
Ich habe Prospero gebeten, mir mal die Mail zu schicken. Damit werde ich mich dann vertrauensvoll an die DVG wenden, denn ich denke die Formulierung, dass Notrufe erst nach Verlassen des Fahrzeuges abgesetzt werden dürfen, ist... missverständlich.
Und denkt immer daran: Das Unterlassen von Hilfe ist strafbar und menschlich verachtenswert. Und Hilfe ist eben schon der Griff zum Handy. Der Notruf ist KOSTENLOS und funktioniert auch mit Tastensperre. Und irgendwann braucht IHR jemanden, der für Euch zum Telefon greift und die 112 wählt... Niemand kann Euch das Absetzen eines Notrufs an die 112 oder 110 verbieten - ganz gleich mit welcher Begründung. Das Retten von Menschenleben hat immer oberste Priorität.
Ach ja, und denkt mal über ein Ü-Ei nach ;-)
Und der Hinweis, dass ich schon mal und etwas ausführlicher über das Thema Erste Hilfe geschrieben habe: Klick!
Nachtrag:
Folgende Mail ging gerade an die DVG:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben an einen Bekannten, welches dankenswerter Weise hier veröffentlicht wurde:
http://prospero.netbib.de/?p=6124
Dort schrieben sie am Ende:
" Untersagt ist lediglich jede Geräuschentwicklung der Geräte, durch die andere sich belästigt fühlen könnten. Dringende Notrufe können demnach frühestens unmittelbar nach Verlassen unserer Verkehrsmittel getätigt werden."
Ich möchte gerne von Ihnen hören, dass das ein "Büroversehen" war und Sei selbstverständlich nicht rechtswidrig das Absetzen von Notrufen untersagen wollen - abgesehen von der Nichtigkeit einer solchen Untersagung.
Ich habe diesbezüglich ein paar Gedanken niedergeschrieben:
http://unkreativ.twoday.net/stories/4752638/
Dabei gehe ich von meinen Erfahrungen im BOS-Bereich ([aus privaten Gründen entfernt]) und meine rudimentären Kenntnissen der Rechtslage zur "Ersten Hilfe" aus.
Bitte lesen Sie sich diese durch und teilen Sie mir dann mit, ob Sie bei der "missverständlichen Formulierung" bleiben, oder ggf. Ihre Ausführungen ergänzen wollen um ein "Missverständnis" auszuräumen.
Ihre Antwort werde ich ebenfalls veröffentlichen.
Vielen Dank schon im Vorfeld, dass Sie meine Sorgen um das Wohl der Duisburger ernst nehmen und sich die Mühe machen werden, Ihre eigenen Standpunkte, bzw. Äusserungen nochmal zu überdenken oder zu konkretisieren.
Mit den besten Grüssen:
ich
unkreativ.net - 3. Mrz, 08:55

